Magnus Johannsen PrivacyAudit · Datenschutz · KI-Verordnung
Ich prüfe

Audit

Ein internes Audit ist keine Formalie, sondern die einzige Stelle im Managementsystem, an der jemand von außen auf das schaut, was intern längst als selbstverständlich gilt.

ISO 27001 verlangt es in Kapitel 9.2, und die Zertifizierungsstelle sieht sich im Stage 1 zuerst den Auditbericht an. Der häufigste Grund, warum Unternehmen mich holen: Der interne Informationssicherheitsbeauftragte darf seinen eigenen Bereich aus Unparteilichkeitsgründen nicht selbst auditieren. Genau diesen Teil übernehme ich.

Vier Auditleistungen

Internes Audit ISO 27001

Jährliches Vollaudit als Regelfall, Dreijahresvertrag für Planungssicherheit, Programmmatrix für alle, die selbst über den Zyklus verteilen.

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Internes Audit ISO 42001

Internes Audit des KI-Managementsystems, Normteil und Annex A, sowie Gap-Analyse vor der Zertifizierung.

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Lieferanten- und Dienstleisteraudits

Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, Cloud- und KI-Dienstleister, Anbieter-Trustpaket für SaaS-Häuser.

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Datenschutz-Audit und Europrivacy

Prüfung der Datenschutzorganisation, Consent- und Trackingprüfung nach § 25 TDDDG, Vorprüfung gegen den Europrivacy-Kriterienkatalog.

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Für Beratungen und Prüfhäuser

Wenn bei Ihnen Auditkapazität der Engpass ist und Mandate liegen bleiben: Ich arbeite als Unterauftragnehmer für Datenschutz- und ISMS-Beratungen. Abgerechnet wird in Personentagen mit Lieferdatum, nicht in Wochenverfügbarkeit. Referenzen und Qualifikationsnachweise gehen selbstverständlich auf Ihren Briefkopf.

Grenzen, die ich einhalte

Ich führe keine akkreditierten Zertifizierungsaudits durch — das dürfen ausschließlich Zertifizierungsstellen. Ich auditiere keine Systeme, die ich selbst aufgebaut habe. Und ich bescheinige keinen Umfang, den ich nicht geprüft habe: Wenn ein Audit nur einen Teil des Scopes abdeckt, steht im Bericht, welcher Teil offen ist und wann er geprüft wird.