Beratung
Datenschutz-Dokumentation
Nicht jedes Datenschutzthema braucht ein Mandat. Häufig fehlt genau eine Sache: ein Verzeichnis, das prüfungsfest ist. Ein Löschkonzept, das die IT tatsächlich umsetzen kann. Eine Folgenabschätzung, bevor das Projekt live geht.
Deshalb gibt es diese Leistungen einzeln, mit festem Preis und Lieferdatum.
Leistungen im Einzelnen
- Verarbeitungstätigkeit im Verzeichnis — Interview, Rechtsgrundlage, Empfänger, Löschfrist, Dokumentation
- TOM-Dokumentation nach Art. 32
- Datenschutzhinweis (Website, Kunden, Bewerber, Beschäftigte, Videoüberwachung)
- Löschkonzept
- Interne Richtlinie (E-Mail-Nutzung, Homeoffice, KI-Nutzung, Social Media)
- AVV-Prüfung nach Art. 28 inkl. Änderungsvorschlag
- Joint-Controller-Vereinbarung nach Art. 26 inkl. Abgrenzung
- Schwellwertanalyse nach Art. 35 Abs. 1
- Datenschutz-Folgenabschätzung, vollständig
- Datenpanne: Ersteinschätzung und Risikobewertung
- Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33
- Betroffeneninformation nach Art. 34
- Betroffenenanfrage nach Art. 15–21, Standardfall
Jede Leistung wird als Festpreis mit schriftlich definiertem Umfang und benanntem Lieferdatum angeboten. Den Preis nennen wir im Erstgespräch, sobald der Umfang feststeht.